Aufsichtspflicht im „Offenen Garten“
Information zur Aufsichtspflicht im „Offenen Garten“ für Eltern und Personensorgeberechtigte
„Offener Garten“ bedeutet: Garten und Gruppenraum sind geöffnet und jede*r kann kommen und gehen, wann er*sie möchte, ohne sich an- oder abzumelden.
Die Besucher*innen können frei wählen, womit sie sich beschäftigen möchten.
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Aufsicht in den Fällen des sog. „Offenen Treffs“ in Jugendzentren oder ähnlichen Einrichtungen. Der Stadtjugendring Regensburg und die Mitarbeitenden des „Offenen Gartens“ übernehmen somit keine Aufsichtspflicht für die Besucher*innen der Einrichtung. Der „Offene Garten“ wird von uns begleitet, aber nicht betreut, das heißt:
Kinder und Jugendliche nehmen freiwillig an diesem Angebot teil und können deshalb jederzeit das Angebot und den Garten verlassen.
Im Garten befindet sich zu den Öffnungszeiten des offenen Angebots jederzeit mindestens ein*e Mitarbeitende*r. Jede*r Besucher*in ist für ihr*sein Verhalten verantwortlich.
Das Kommen und Gehen der Kinder und Jugendlichen wird von uns nicht kontrolliert.
Bringen Sie (die Eltern/Personensorgeberechtigten) Ihre Kinder zum offenen Angebot oder zu Veranstaltungen, wird damit nicht automatisch die Aufsichtspflicht übertragen.
Während des „offenen Gartens“ liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen (den Eltern/Personensorgeberechtigten).
Es kann vorkommen, dass bei kurzfristigem Erkranken/Ausfall einer*s Mitarbeitenden der Garten personell bedingt nicht geöffnet werden kann oder früher schließen muss. In der Regel wird dann ein Aushang an der Eingangstür gemacht.
Im „offenen Garten“ stellt das Personal des Stadtjugendring sicher, dass vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkannt und die zu Beaufsichtigenden von Schäden bewahrt werden. Kinder und Jugendliche werden vor möglichen Gefahren gewarnt und über das richtige Verhalten belehrt. Beim Verstoß gegen unsere Anweisungen wird zunächst eine Ermahnung ausgesprochen. Bei wiederholtem Verstoß werden von uns Konsequenzen ausgesprochen (z. B. Hausverbot).
Während der Öffnungszeiten stehen den Besucher*innen die Mitarbeitenden jederzeit als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.